Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze definieren den partnerschaftlichen Rahmen unserer Arbeit. Sie bilden verbindliche Regeln für das professionelle Handeln der Kinesiologinnen des KineSuisse.
Die Kinesiologin
- achtet die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen der Klientin.
- stellt das Wohlergehen der Klientin in den Vordergrund.
- respektiert die Bedürfnisse und Grenzen der Klientin.
- respektiert den sozialen, ethnischen und religiösen Hintergrund der Klientin.
Die Kinesiologin
- wahrt die körperliche, geistige und seelische Integrität der Klientin.
- wahrt die Autonomie der Klientin und vermeidet Übergriffe jeglicher Art.
- wendet nur Behandlungsmethoden an, in denen sie kompetent ist.
- stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.
Die Kinesiologin
- hält sich an die Schweigepflicht.
- gibt Informationen nur unter ausdrücklicher Einwilligung der Klientin an Dritte weiter.
- achtet und fördert die Ressourcen sowie die Selbstkompetenz der Klientin.
- schafft Voraussetzungen, die eine bewusste Teilnahme der Klientin an ihrem Entwicklungsprozess ermöglichen und ihre Selbstverantwortung fördern.
Die Kinesiologin
- reflektiert ihre therapeutische Arbeit und bildet sich beruflich und persönlich weiter.
- erkennt und respektiert ihre beruflichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen.
- gewährleistet die Qualität der Therapie und ist bestrebt, diese zu entwickeln.
- fördert und wahrt das Ansehen des Berufsstandes.
Die Kinesiologin
- informiert die Klientin über die Methode, die mögliche Dauer und die entsprechenden Kosten einer kinesiologischen Begleitung.
- respektiert ihre therapeutischen Grenzen und empfiehlt, je nach Situation eine Ärztin oder eine andere Therapeutin aufzusuchen.
- fördert die Zusammenarbeit und respektiert andere Methoden und deren Anwenderinnen.
- setzt den Muskeltest professionell ein (siehe Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest).